Häufig gelangen pflegende Angehörige angesichts eigener, beruflicher und familiärer Verpflichtungen selbst an die Grenzen der Belastbarkeit. Wir entlasten Sie bei alltäglichen Hausarbeiten und Ihr zu Hause bleibt in sicheren Händen.
MANO ist mehr als nur ein Pflegedienst. Selbstverständlich kümmern sich unsere hauswirtschaftlichen Fachkräfte um Ihren Haushalt – ordentlich und sauber.
Häufig gelangen pflegende Angehörige angesichts eigener, beruflicher und familiärer Verpflichtungen selbst an die Grenzen der Belastbarkeit. Wir entlasten Sie bei alltäglichen Hausarbeiten und Ihr zu Hause bleibt in sicheren Händen.
Sie ist Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und gehört zur häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung, wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind.
Ja, hierfür steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125,– € monatlich zur Verfügung. Er steht Ihnen zusätzlich zu den Sachleistungen der Pflegekasse zur Verfügung – nutzen Sie diese nicht, verfallen sie.
Unsere Mitarbeiterin übernimmt alles, was im Alltag anfällt: Wäschewaschen, Staubsaugen und Einkaufen. Sie kümmert sich selbstständig um Ihren Haushalt. Durch unsere Hilfe ermöglichen wir Ihnen Freiraum und Erholung.
Ja. Über Ihre Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf Hilfe. Wir entlasten Sie bei vielen haushaltsnahen Dienstleistungen und der Kinderbetreuung.
Unsere Mitarbeiterin übernimmt alles, was im Familienalltag anfällt: Wäschewaschen, Staubsaugen und Einkaufen. Sie kümmert sich selbstständig um Ihren Haushalt. Durch unsere Hilfe ermöglichen wir Ihnen Freiraum und Erholung.
Darüber hinaus entlasten wir Sie bei der Abholung Ihrer Kinder von Kindergarten oder Schule, leisten Hausaufgabenbetreuung oder unterstützen bei der Freizeitbeschäftigung.
Das Antragsformular können Sie einfach telefonisch bei der Krankenkasse anfordern, das nötige Attest stellt Ihnen sicher Ihr Arzt aus. Wir helfen Ihnen gern.
Die Leistungen der Haushaltshilfe werden nach ärztlichem Attest und Genehmigung durch die Krankenkasse von eben dieser finanziert. Die Zuzahlungen variieren je nach Krankenkasse. Eine Zuzahlung von mindestens fünf bis maximal zehn Euro pro Tag ist abhängig vom genehmigten Stundenumfang.
Service & Beratung