Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI zur Fortzahlung des Pflegegeldes

11. April 2018 / Allgemein

Den Anspruch auf Pflegegeld hat der Gesetzgeber damit verbunden, halb- bzw. vierteljährlich einen Pflegeeinsatz (Beratungsbesuch) in Anspruch zu nehmen. Unsere Pflegefachkraft kommt gern zu Ihnen nach Hause und führt gemeinsam mit Ihnen dieses Beratungsgespräch durch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.

Wichtig für Sie ist, dass bei diesem Termin die pflegende Person unterstützt werden soll. Gerade deshalb stehen dabei Ratschläge zur Erleichterung oder Verbesserung der Pflege, Empfehlungen zur Verwendung von Hilfsmitteln und vieles mehr im Vordergrund.

Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe.

Termine

Gemeinsam mit MANO alle Fristen im Blick

1. Juli 2020

2. von 2 Beratungsbesuchen für 2020 bei Pflegegrad 1-3

1. Oktober 2020

4. von 4 Beratungsbesuchen für 2020 bei Pflegegrad 4–5

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